BGB § 1587b Übertragung und Begründung von Rentenanwartschaften durch das Familiengericht
[ Auszug: (1) Hat ein Ehegatte in der Ehezeit Rentenanwartschaften in einer
gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne des § 1587a Abs. 2 Nr. 2 erworben
und übersteigen d ... ]